In jeder Lebenslage sicher sein, dass in meinem Sinne gehandelt wird - das wünschen sich wohl alle von uns. Dazu braucht es aber Informationen und klare Handlungsanweisungen. Die Patientenverfügung regelt für den Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit, welche medizinischen Maßnahmen nicht mehr gesetzt werden sollen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer als Bevollmächtigte:r künftig für die darin vorgesehenen Angelegenheiten für Sie entscheiden und Sie vertreten kann.
Selbstverständlich können Sie sich zur Veranstaltung auch telefonisch anmelden T +43 5522 405 1125. Die Teilnahme ist kostenlos.
„Guat und Gern – Älter werden in Rankweil“, ist ein Angebot
der Marktgemeinde Rankweil in Kooperation mit dem Seniorenbeirat.
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